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Steuerliche Ansässigkeit in Georgien (Tax Residency)

Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt, in welchem Staat eine Person steuerlich als ansässig gilt — unabhängig von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, und wird durch ein Tax Residency Certificate nachgewiesen.

Die steuerliche Ansässigkeit bestimmt, in welchem Staat eine Person steuerlich als ansässig gilt.

Sie ist unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis und unabhängig von der Work Authorization.

Die steuerliche Ansässigkeit wird durch die georgische Steuerbehörde (Revenue Service) bestätigt.

Nachweis erfolgt durch ein Tax Residency Certificate.

Das Zertifikat wird häufig gegenüber Banken, ausländischen Finanzbehörden und im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen benötigt.

Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in Georgien.

Maßgeblich ist ein zusammenhängender Zeitraum von 12 Monaten.

An- und Abreisetage werden grundsätzlich mitgezählt.

Die Steueransässigkeit entsteht kraft Gesetzes, nicht erst durch die Ausstellung des Zertifikats.

Verfahren

1
183 Tage Aufenthalt

Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in Georgien.

2
Registrierung

Registrierung beim Revenue Service (Steuernummer).

3
Nachweis der Reisen

Nachweis der Ein- und Ausreisen durch Grenzübertrittsdaten.

4
Antragstellung

Antrag auf Ausstellung eines Tax Residency Certificate.

5
Prüfung

Prüfung durch die georgische Steuerbehörde.

6
Ausstellung

Ausstellung des Zertifikats für das jeweilige Steuerjahr.

Typische Unterlagen & Sonderfall HNWI

Reisepass.

Georgische Steueridentifikationsnummer.

Grenzübertrittsnachweise.

Gegebenenfalls Nachweise über Wohnsitz, Unternehmen oder wirtschaftliche Tätigkeit.

Regelmäßig etwa 10 bis 30 Tage nach Antragstellung.

Steuerliche Ansässigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne 183 Tage Aufenthalt erlangt werden.

Erforderlich sind Vermögens- oder Einkommensnachweise sowie ein ausreichender Bezug zu Georgien.

Kurzfassung

183 Tage Aufenthalt in Georgien.

Steuernummer vorhanden.

Antrag beim Revenue Service.

Tax Residency Certificate erhalten.

Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit gegenüber Banken und Behörden.