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Work Authorization (Arbeitserlaubnis) in Georgien

Seit dem 1. März 2026 ist die Work Authorization grundsätzlich Pflicht für die meisten ausländischen Erwerbstätigen — ein zentraler Bestandteil für die rechtssichere Tätigkeit in Georgien.

Ausländische Arbeitnehmer bei georgischen Arbeitgebern.

Selbständige und Einzelunternehmer (IE).

Inhaber eines Small Business Status.

Unternehmer, die in Georgien eine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Seit dem 1. März 2026 grundsätzlich Pflicht für die meisten ausländischen Erwerbstätigen.

Legale Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Georgien.

Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltsgenehmigungen.

Nachweis gegenüber Behörden und Banken.

Vermeidung von Bußgeldern und aufenthaltsrechtlichen Problemen.

Standardverfahren ca. 30 Arbeitstage, Expressverfahren ca. 10 Arbeitstage.

Verhältnis zur Aufenthaltserlaubnis

Die Work Authorization ersetzt keine Aufenthaltserlaubnis. Wer dauerhaft in Georgien lebt und arbeitet, benötigt regelmäßig zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein entsprechendes Visum.

Verfahren für Einzelunternehmer (IE)

1
Registrierung als IE

Registrierung als Individual Entrepreneur als Grundvoraussetzung.

2
Small Business Status

Beantragung des Small Business Status, falls gewünscht.

3
Antrag stellen

Antrag auf Work Authorization über das staatliche Arbeitsmigrationsportal, inklusive Einreichung von:

  • Reisepass
  • Angaben zur Geschäftstätigkeit
  • Nachweis der Tätigkeit bzw. Businessplan
  • Qualifikations- und Berufsnachweise

4
Online-Interview

Gegebenenfalls ein kurzes Online-Interview mit der Behörde.

5
Erteilung

Erteilung der Work Authorization durch die staatliche Arbeitsagentur.

Kurzfassung

IE gründen.

Small Business Status beantragen.

Work Authorization beantragen.

Bei dauerhaftem Aufenthalt zusätzlich Residence Permit beantragen.

Seit März 2026 ist die Work Authorization ein zentraler Bestandteil für die rechtssichere Tätigkeit ausländischer Unternehmer und Selbständiger in Georgien.